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OdAOrg

Begleitung der lernenden Person AGS

Die lernende Person wird von seinem/seiner Berufsbildner-in im Lehrbetrieb ausgebildet und nutzt die speziell für den jeweiligen Beruf entwickelte Dokumentation

Allgemein

Die lernende Person führt eine Lerndokumentation, in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und ihre Erfahrungen im Betrieb festhält. 

Um das Thema Lernjournal bei der lernenden Person einzuführen, kann der/die Berufsbildner-in die Anleitung zum Führen der Lerndokumentation bestellen.

Für die regelmässige Begleitung der Lernenden führen die Berufsbildner-innen Strukturierte Besprechung, in deren sie mit den Lernenden die zu erlernenden Handlungskompetenzen besprechen und festlegen, ob Unterstützungsmassnahmen eingesetzt werden müssen.

Er/Sie hält am Ende jedes Semesters den Bildungsstand der lernenden Person in einem Bildungsbericht fest. Der/die Berufsbildner-in kontrolliert und unterzeichnet die Lerndokumentation. Er / Sie bespricht diese mindestens einmal pro Semester mit der lernenden Person. Erklärvidéos zum Bildungsbericht.

Er/Sie dokumentiert die Leistungen der Lernenden in der beruflichen Praxis während des ersten, zweiten und dritten Semesters in der Form eines Kompetenznachweises.

Verschiedene Merkblätter und andere Checklisten stehen den Berufsbildner-innen zur Verfügung, um sie bei ihren verschiedenen Begleitung- und Betreuungsaufgaben im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Instrumenten zu unterstützen.

Ausbildungsinstrumente (ab Schulbeginn 2021 - Lernende die Ihre Lehre ab 2023 abschliessen werden)  

Ab Schulbeginn 2021 ändern sich die Ausbildungsinstrumente zur praktischen Ausbildung im Lehrbetrieb.

Eine Zip-Datei mit der gesamten neuen Dokumentation findet man auf den Webseiten von OdASanté oder SavoirSocial. Diese sind auf beiden Webseiten identisch, da die AGS-Grundbildung von den beiden Schweizer Dachverbänden co-getragen wird:

Alle obgenannten Formulare sind im PiA-PeF automatisiert!

Semesternoten und Kompetenznachweise

In den ersten drei Semestern der Ausbildung werden neun Kompetenznachweise durchgeführt, jeweils drei pro Semester. Auf der Basis der drei Nachweise wird ein Semesterdurchschnitt berechnet und dieser dient zur Berechnung der Erfahrungsnote, die in die Gesamtnote für das abschliessende Qualifikationsverfahren eingeht.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen , die für die Durchführung der Kompetenznachweise im Kanton Freiburg erforderlich sind.

•             Kantonale Weisungen 

Für die Freiburger Lehrbetriebe ist die Anwendung von PiA-PeF (ehemals ePak Gesundheit) pflichtig, um die Kompetenznoten zu generieren. Die Nutzung der Plattform ist dafür kostenlos.

FRIST FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER DREI KOMPETENZNACHWEISE PRO SEMESTER IN PIA-PEF

  • ungerade Semester: spätestens in der Wochen vom 28. Februar
  • gerade Semester: spätestens in der Wochen vom 31. August

Sobald die Nachweise übermittelt wurden, wird die Berechnung des Semesterdurchschnitts automatisch im Hintergrund generiert. Die Note wird dann zu Beginn des nächsten Semesters aus PiA-PeF in das OdAOrg-Profil der Lernenden übertragen.

 

Einige der Vorteile der PiA-PeF Plattform sind:

  • Kostenfrei für Betriebe
  • Direkte Verbindung mit der OdAOrg-Datenbank
  • 1 Web-Programm - 2 Verwendungen (üK und Begleitung der lernenden Person)
  • Mehrere Zugänge (Lernende-r, Berufsbildner-in, Ausbildungsverantwortliche-r, usw.) und von den Lehrbetrieben verwaltet
  • Technische Unterstützung - zusätzlich zur Gebrauchsanweisung - durch die OrTra
  • Durch Weiterbildungsangebote für Berufsbilder-innen unterstützt
  • Gleichbehandlung mit dem FaGe-Beruf
  • Modelle / Beispiele werden kostenlos zur Verfügung gestellt

Wo kann ich das Ausbildungsandbuch bestellen?

Direktlink auf das Produkt - www.careum-verlag.ch

Wir fordern Berufsbilder-innen und Lernende auf, die digitale Version ebook zu nutzen.

Falls ein Handbuch für den persönlichen Gebrauch der lernenden Person auf Anfrage des Lehrbetriebs bestellt wird, fordern wir die Vertragsparteien die Kosten der Beschaffung unter Punkt 6 (besondere Regelung) des Lehrvertrages zu regeln.

Achtung - bestellen Sie unbedingt die neue Version 2021 des Ausbildungshandbuch !

Gefährliche Arbeiten

In der Sektion 3 der jeweiligen Bildungsverordnung sind die Elemente der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes festgelegt. In diesem Zusammenhang wird angegeben, ob es Ausnahmen für die Beschäftigung von Lernenden für Arbeiten gibt, die als gefährlich gelten (gemäß der Definition des Arbeitsgesetzes - ArG) und insbesondere für junge Arbeitnehmer (OLT5 - Schutz von Arbeitnehmern unter 18 Jahren). Dazu werden im Anhang 2 des Bildungsplans (Begleitmaßnahmen) die Gefährdungen benannt. Sie gibt die begleitenden Maßnahmen an, die sicherstellen sollen, dass die Ausnahmeregelung anwendbar ist und die jungen Menschen ihren Beruf in völliger Sicherheit und unter Beachtung ihrer geistigen und psychischen Gesundheit erlernen können. Diese Maßnahmen gelten standardmäßig für Jugendliche, die eine Vorlehre absolvieren (Art. 4b ArGV5). 

Wo kann ich die Kursunterlagen bestellen?

www.careum-verlag.ch

Die oben erwähnte Website ist ebenfalls für die Beschaffung der Kursunterlagen gültig. Erkundigen Sie sich zuerst bei der Berufsfachschule, bevor Sie eine Bestellung plazieren.

Die Kosten für die Beschaffung der Kursunterlagen wird unter Punkt 6 (besondere Regelung) des Lehrvertrages geregelt.

Weiterbildung

Kursangebote für Berufsbildner-innen im Lehrbetrieb im Bereich Gesundheit, Soziales und medizinische Praxisassistenz
Ortra Santé-social Fribourg Zone industrielle Le Vivier 15 1690 Villaz-St-Pierre 026 321 43 65

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