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OdAOrg

Begleitung der lernenden Person - FaGe

Der / die Auszubildende wird von seinem /seiner Berufsbildner-in / in im Lehrbetrieb ausgebildet und nutzt die speziell für den jeweiligen Beruf entwickelte Dokumentation.

Instruktion Bildungsverordnung (BiVo) 2017

Dokumente und Kompetenz­nachweise

Prinzip : die Bildungsverordnung und der Bildungsplan zur FaGe verlangen eine Benotung am Ende jedes Semesters (mit Ausnahme des letzten) in der beruflichen Praxis im Lehrbetrieb. Nachfolgend finden die nötigen Informationen dazu.

Ab Schulanfang 2018 werden die Semesternoten nur noch über PiA-PeF via OdAOrg an die OrTra übermittelt. Deshalb empfehlen wir Ihnen dieses System generell für die Betreuung der Lernenden zu benutzen.

Spezielle Kurse zur Nutzung von ePak-Gesundheit werden als Teil der Weiterbildung organisiert, klicken Sie dafür auf unser Angebot.

Die Dokumentation für die verkürzte Lehre gemäss BiVo 2017 finden Sie auf der Seite der Bildungstypen.

Informationssitzung "Revision der Bildungsverordnung und des Bildungsplans FaGe" vom 12 Januar 2017 : Präsentation

Um das Thema Lernjournal bei der lernenden Person einzuführen, kann der/die Berufsbildner-in die Anleitung zum Führen der Lerndokumentation bestellen. Zusätzlich stehen verschiedene Merkblätter und andere Checklisten den Berufsbildner-innen zur Verfügung, um sie bei ihren verschiedenen Begleitung- und Betreuungsaufgaben im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Instrumenten zu unterstützen.

Dokumente download

Kompetenznachweise

Finden Sie hier den Link zur Empfehlung der kantonalen Partner für die Umsetzung der Kompetenzbereich D.

Finden Sie hier den Link zur Empfehlung der kantonalen Partner für die Umsetzung der Lernjournale.

Verkürzte Ausbildung 

Die Dokumentation zur verkürzten FaGe Ausbildung ist auf der Seite Bildungs und/oder Qualifikationstypen veröffentlich.

Praktika im 2. Jahr (duales System)

Der Vorstand der OrTra hat das projekt der Austauschpraktika der Fachfrauen/-männer Gesundheit EFZ genehmigt und die entsprechenden Rahmenbedigungen freigegeben, die von einer Arbeitsgruppe auf Antrag der Lehrbetriebe ausgearbeitet wurden.
Diese zweimonatigen Praktika (vom 1. Februar bis zum 31. März des zwiten Lehrjahres FAGE) haben folgende Ziele.

  • Ermöglichen, den Beruf in einer anderen sozial-gesundheitlichen Institution kennenzulernen
  • Den Erwerb von Kompezen in einem anderen mfeld weiterentwickeln und ergänzen

Die Teilnahme am Austauschpraktikums-Programm ist freiwillig, beruht jedoch auf Gegenseitigkeit. Ein Sprachaustausch ist von dem Moment an möglich, in dem ein deutsch-französisches Zweiergespann gebildet werden kann. Für jeden Lernenden, der in ein Praktikum vermittelt wird, nimmt die Institution den Lernenden eines anderen Lehrbetriebes auf. Die Entscheidung über die Teilnahme liegt bei an Ausbildungsbetrieben, bedarf aber der Zustimmung der betroffenen Lernenden.

Die betroffenen Lernenden und Betriebe werden von der OrTra rechtzeitig über die Organisation der nächsten Auflage der Austauschpraktika informiert.

Gefährliche Arbeiten

In Abschnitt 3 jeder Bildungsverordnung sind die Elemente der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes aufgeführt. In diesem Rahmen wird angegeben, ob es Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Beschäftigung von Lernenden für Arbeiten gibt, die als gefährlich gelten (gemäss Definition des Aerbeitsgesetzes - ArG)  und insbesondere für jegendliche Arbeitnehmer (ArGV5 - Schutz der Arbeitnehmer-innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).

Zu diesem Zweck werden im Anhang 2 des Bildungsplans die Gefahren identifiziert. Sie zeigt die Begleitmassnahmen auf, damit die Ausnahmeregelung anwendbar ist und die Jugendlichen ihren Beruf sicher und unter Berücksichtigung ihrer geistigen und psychischen Gesundheit erlernen können. Diese Maßnahmen gelten standardmäßig für Jugendliche, die eine Vorlehre absolvieren (Art. 4b ArGV5).

Wo kann man die Lehrbücher bestellen ?

 

Wird auf Wunsch des Lehrbetriebs ein Ausbildungshandbuch für den persönlichen Gebrauch der lernenden Person bestellt, fordern wir die Parteien auf, die Frage der Kosten dafür in den Sonderbestimmungen unter Punkt 6 des Lehrvertrags zu regeln.

Wo kann man die Kursmaterialien bestellen ?

Bitte beachten Sie vor der Bestellung die Angaben der jeweiligen  Berufsfachschule.

Denn es ist wichtig, die richtigen Artikel zu bestellen, damit sie der Unterrichtspraxis der besuchten Schule entsprechen. 

 

In jedem Fall wurde die Frage der diesbezüglichen Kosten in den Sonderbestimmungen unter Punkt 6 des Lehrvertrags geregelt.

Weiterbildung

Kursangebote für Berufsbildner-innen im Lehrbetrieb im Bereich Gesundheit, Soziales und medizinische Praxisassistenz
Ortra Santé-social Fribourg Zone industrielle Le Vivier 15 1690 Villaz-St-Pierre 026 321 43 65

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