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Berufsmaturität für die FaBe

Die Berufsmaturität kann während der Lehre sowie nach der Lehre absolviert werden. Das Ziel der Berufsmaturität ist die Vertiefung der Allgemeinbildung und der beruflichen Fähigkeiten. Die Berufsmaturität ermöglicht den Zugang zu den Fachhochschulen (FH).

Einleitung

Das Ziel der Berufsmaturität ist es, eine solide Grundlage für die Allgemeinbildung zu schaffen. Damit haben Inhaber-innen eines Berufsmaturitätsabschlusses eine Doppelqualifikation: Sie haben nicht nur einen Beruf und können in den Arbeitsmarkt eintreten, sondern sie haben auch eine Studieneignung nachgewiesen und können eine Fachhochschule besuchen, im Prinzip ohne eine Prüfung abzulegen.

Schweizerisches Merkblatt

Integrierte Berufsmaturität (BM1) ou Berufsmaturität nach der Lehre (BM2)

Die Wahl des Ausbildungsweges ist frei, die integrierte Maturität erfordert jedoch die Zustimmung des Lehrbetriebes, da sie eine zusätzliche Abwesenheit für den Besuch der spezifischen Kurse erzeugt.

Bei der integrierten Berufsmaturitä (BM1) hängt die Wahl der Ausrichtung vom Beruf ab. Mit einigen Ausnahmen, die nicht für den Gesundheits- und Sozialbereich gelten, dauert sie genauso lange wie die Ausbildung, also 3 Jahre.

Für die Berufsmaturität nach der Lehre (BM2) ist die Ausrichtung in Bezug auf die angestrebte Fortbildung zu wählen. Die Berufsmaturität (BM2) dauert 1 Jahr, Vollzeit (4 Tage pro Woche). Je nach gewählter Ausrichtung besteht die Möglichkeit diese berufsbegleitend zu absolvieren.

Es besteht die Möglichkeit, während des dritten Lehrjahres des EFZ eine Vorbereitung auf die BM2 zu absolvieren. Wird diese erfolgreich absolviert, entfällt die Aufnahmeprüfung. Achten Sie auf die Anmeldefristen, in der Regel bereits im April des 2. Lehrjahres festegelegt werden! Auf der Seite "Berufsmaturität" des Amtes für Berufsbildung finden Sie alle Details und Fristen.

Schulorte (Änderungen unter Vorbehalt durch die kantonale Behörde) für FaGe - Gültig für die Ausrichtung "Gesundheit und Soziales" mit dem Fachbereich "Gesundheit" oder "Soziales" an der Fachhochschule

Integrierte Maturität (BM1): Gewerblich- und industrielle Berufsfachschule Bern (GIBB) + berufskundlichen Unterrichts bei der Berufsfach- und Fortbildung (BBF) in Bern

èWegen des ausserkantonalen Schulbesuchs ist es wichtig, die spezifischen Angaben des Kantons Freiburg zu beachten: www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/berufsbildung/ausserkantonaler-schulbesuch

Nach der Lehre (BM2): Gewerblich- und industrielle Berufsfachschule (GIBS) in Freiburg

Anforderungen

Bei der Wahl des Berufsmaturitätsweges sind mehrere Arten von Anforderungen zu berücksichtigen:

Schulische Anforderungen (Zulassungsvoraussetzungen)

Diese werden auf kantonaler Ebene auf der Grundlage der Bundesverordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) definiert. Alle Zulassungsvoraussetzungen werden auf der speziellen Seite des Berufsbildungsdienstes erläutert.

Physische, psychologische, organisatorische und finanzielle Anforderungen

Je nach Ausbildungsweg (BM1 oder BM2) muss der/die Kandidat-in die zukünftigen Auswirkungen seiner/ihrer Wahl auf seine/ihre Gesundheit berücksichtigen und darf diese nicht vernachlässigen, und zwar in Bezug auf

- körperlicher Ebene: mehr Zeit auf den Schulbänken (BM1) oder zurück in die Ganztagsschule (BM2) zum Beispiel;

- psychische Ebene: erhöhter Druck auf Schulergebnisse, mehr Arbeit - Hausaufgaben - zu Hause, gleich viel Lernen und für den Erwerb von Fähigkeiten in der Praxis mit weniger Zeit (BM1)

- organisatorische Ebene: Priorisierung von Aktivitäten insbesondere in Bezug auf Freizeit und Familienleben, sowie soziales Leben, Verknüpfung mit persönlichen Fähigkeiten/Ressourcen

- finanzielle Ebene:

o Der Besuch des integrierten Berufsmaturität (BM1) soll keine Auswirkungen auf das Gehalt während der Lehre haben. Auf der anderen Seite fallen zusätzlich zu den Kosten für die Ausbildung auch Kosten für die Schule und den Schulbedarf an. Die Vertragsparteien legen die finanzielle Abdeckung dieser Kosten im Lehrvertrag fest, sie werden aber hauptsächlich von den Lernenden getragen.

o Für die BM nach der Lehre (BM2) werden die Einschreibegebühr und die Gebühren bezüglich der Schulkosten und des Schulmaterials vom Kandidaten getragen. Ausserdem wird kein Gehalt mehr vom Arbeitgeber gezahlt wie während der Lehre und die Kosten für die Unfallversicherung trägt der/die Kandidat-in (individuell abzuschliessen ab Volljährigkeit)

Natürlich gibt es immer die Möglichkeit während des Schuljahres auszusteigen, aber diese Abbrüche verursachen mehrere Probleme auf der Ebene der Anbieter, insbesondere die eventuelle Schliessung von Klassen mit den damit verbundenen Folgen für das Lehrpersonal. 

Anmeldung

Für die BM1 sieht der Lehrvertrag zwar unter Punkt 6 (1. Seite) ein Häkchen zu diesem Thema vor, dies gilt aber nicht als Anmeldung. Die lernende Person muss sich parallel dazu bei der betreffenden Berufsfachschule mit dem entsprechenden Formular auf der Website des Berufsbildungsamt anmelden: www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/berufsbildung/eidgenoessische-berufsmaturitaet   

Hinweis: Wenn die Kurse ausserhalb des Kantons besucht werden sollen, ist das Verfahren anders: www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/berufsbildung/ausserkantonaler-schulbesuch  

Für die BM2 konsultieren Sie bitte die Seite Berufsmaturität des Amtes für Berufsbildung.

Perspektive nach der Berufsmaturität

Mit der BM steigen deine Chancen im Berufsleben. Denn die Inhaber-innen haben damit schon zwei Trümpfe in der Hand: einen Berufsabschluss (ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) und das Eintrittsticket für eine Fachhochschule (Berufsmaturitätszeugnis). So bringen sie die besten Voraussetzungen mit, um auf dem Arbeitsmarkt anspruchsvollere Arbeiten und interessante Stellen in höheren Positionen zu bekommen. Damit steigt auch die Chance auf einen attraktiveren Lohn.

Für die Zulassung zu einem Fachhochschulstudium wird grundsätzlich eine Maturität sowie Berufs- bzw. Arbeitswelterfahrung (z.B. Berufslehre, Praktikum) vorausgesetzt. Unabhängig von der Vorbildung sind für diverse Studienrichtungen (z.B. Gesundheit, Kunst, Sport, Soziales) Numerus-clausus-Verfahren oder Eignungsabklärungen zu absolvieren. Weitere Informationen dazu finden sich unter Zulassungsbeschränkungen.

Zusätzliche Merkmale sowie Unterschiede zwischen FH, Pädagogischen Hochschulen und Universitären Hochschulen zeigt der Vergleich der Hochschultypen auf.


Auskünfte

Egal welche Berufsmaturitätstyp gewählt wird, ist das Berufsbildungsamt (BBA) die zuständige Behörde. Ihr Website bietet umfangreiche Informationen zum Thema: www.fr.ch/de/bildung-und-schulen/berufsbildung/eidgenoessische-berufsmaturitaet 

einschliesslich einer Übersicht über alle Ausrichtungen.

Darüber hinaus hat der Bund eine spezielle Website eingerichtet, um diesen Ausbildungsweg zu fördern: www.berufsmaturitaet.ch

Weiterbildung

Kursangebote für Berufsbildner-innen im Lehrbetrieb im Bereich Gesundheit, Soziales und medizinische Praxisassistenz
Ortra Santé-social Fribourg Zone industrielle Le Vivier 15 1690 Villaz-St-Pierre 026 321 43 65

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