Bildungs - und/oder - Qualifikationstypen MPA
Finden Sie Ihren richtigen Weg zur Qualifikation.
Vorlehre
Für Jugendliche, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, aber noch Wissenslücken für eine erfolgreiche Ausbildung haben oder deren berufliches Vorhaben noch nicht ausgereift ist, ist die Vorlehre eine ideale Lösung.
Sie ermöglicht es dem Jugendlichen:
o in den Arbeitsmarkt einzutreten;
o eine realistische Vorstellung von den Anforderungen eines Berufs und der Funktionsweise der Wirtschaft zu bekommen;
o den Rhythmus des Schulsystems beizubehalten und ihre Fähigkeiten in Deutsch und Mathematik zu verstärken.
Sie ermöglicht es dem Lehrbetrieb:
o sich für eine begrenzte Zeit zu engagieren;
o junge Menschen, die sehr motiviert sind, ihr Berufsfeld zu entdecken;
o in den meisten Fällen ein Ausbildungsprojekt zu konkretisieren mit anschliessendem Abschluss eines Lehrvertrages, ohne große administrative Auflagen.
Die Vorlehre ist zudem ein Angebot, das dem Berufsbildungsgesetz entspricht und von den offiziellen Partnern anerkannt wird. Sie ermöglicht auch den gesetzlichen Vertretern, Familienzulagen zu beanspruchen.
Sie finden alle Informationen diesbezüglich auf der Webseite des Amtes für Berufsbildung
Dual Standard
In diesem Ausbildungstyp lassen Sie sich von einem Lehrbetrieb anstellen. Mit der Unterzeichnung eines Vertrags sind Sie automatisch an der Berufsfachschule für den beruflichen und allgemeinbildenden Unterricht eingeschrieben sowie beim Leistungserbringer der überbetrieblichen Kurse.
Der Kursanbieter ist Be-med AG in Bern
Liste der Lehrbetriebe mit Ausbildungsbewilligung
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich hier um eine Liste mit bewilligten Ausbildungsbetrieben im Kanton Freiburg handelt und nicht um offene Lehrstellen. Diese werden ausschliesslich auf der Internetseite www.berufsberatung.ch veröffentlicht. Bei spontanen Bewerbungen müssen diese gezielt und personalisiert erfolgen.
Qualifikation nach Artikel 32 BBV
Personen mit einer Berufserfahrung von fünf Jahren und davon mindestens drei Jahre im Bereich der Praxisassistenz, können ihr EFZ erlangen, indem sie sich direkt zum standardisierten Qualifikationsverfahren anmelden, wie dies von der eidgenössichen Gesetzgebung vorgesehen ist. (Artikel 32 der Berufsbildungsverordnung - BBV).
Um sich besser auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten, haben diese Personen die Möglichkeit Kurse (Berufskunde, Allgemeinbildung und/oder überbetriebliche Kurse) auf eigene Kosten zu besuchen.
Validierung von Bildungsleistungen
Personen mit einer Berufserfahrung von fünf Jahren und davon mindestens drei Jahre im Bereich der Praxisassistenz, können ihr EFZ auch durch ein nicht standardisiertes Qualifikationsverfahren erhalten; die Validierung der Bildungsleistungen.
Dieses Verfahren besteht darin, Ihre Fähigkeiten basierend auf der Analyse Ihres beruflichen und persönlichen Hintergrunds und der Bewertung Ihrer Fähigkeiten offiziell zu erkennen und zu validieren. Der/Die Kandidat-In entwickelt Kompetenzkarten in Zusammenhang mit dem unten stehenden Qualifikationsprofil. Wenn Lücken festgestellt sind, wird/werden Bildungsergänzungen verlangt, um den zu erworbenen Titel zu erreichen,
Die Personen sind nicht unter Lehrvertrag.
- Qualifikationsprofil
- Eingangsportal : Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung BEA
- Nächste Informationsveranstaltung : Ausserkantonal
- Anbieter der theoretischen Zusatzmodule : Ausserkantonal
- Anbieter der praktischen Zusatzmodule : Ausserkantonal