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OdAOrg

üK – Überbetriebliche Kurse FaBe

Die überbetrieblichen Kurse (üK) ergänzen die Ausbildung mit der praktischen Erfahrung im Betrieb.

Allgemein

Die üK’s haben den doppelten Vorteil, dass sie den Lernenden helfen, ihre eigene praktische Arbeit zu überdenken, und dass sie Begegnungen zwischen den Lernenden aus verschiedenen Lehrbetrieben fördern, was dazu beiträgt, die Horizonte der einzelnen Bereiche zu erweitern, zu vertiefen und zu festigen.

Die Anzahl der üK-Tage ist in der Berufsbildungsverordnung des jeweiligen Berufes festgelegt. Die Kurse sind obligatorisch und ihre Teilnahme ist für den Lehrbetrieb kostenpflichtig. Der/Die Lernende-r muss keine Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an den üK tragen, ausser er begeht einen Fehler (z.B. Vergessen der Arbeitsbluse). Nebenstehend finden Sie eine Übersicht über das FaBe üK-Programm für Personen, die im Herbst 2021 ihre Duale Ausbildung beginnen.

Das üK-Programm der FaBe ist auf die Website von SavoirSocial nach Fachrichtung detailliert. Im OdAOrg-Profil wird die Kursplanung für jede Person in Ausbildung spezifisch angepasst, siehe unten.

Ausbildungsort für die üK (es sei denn, eine Ausnahme wird vom Amt für Berufsbildung genehmigt, besonders wenn den berufskundlichen Unterricht ausserkantonal stattfindet oder/und im Fall einer Ausbildung mit integrierte Berufsmaturität) :

FaBe – Fachrichtung Kinder - Dual Standard

OrTra Gesundheit und Soziales Freiburg

 

FaBe – Fachrichtung Menschen im Alter - Dual Standard

OdA Soziales Bern oder Zürich (Entscheid durch das Amt für Berufsbildung)

 

FaBe – Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung– Dual Standard

OdA Soziales Bern oder Zürich (Entscheid durch das Amt für Berufsbildung)

 

FaBe – Generalistische Variante – Dual Standard

Auf Anfrage

 

FaBe – Fachrichtung Kinder – Dual verkürzt 

OdA Soziales Bern

 

FaBe – Fachrichtung Menschen im Alter - Dual verkürzt 

OdA Soziales Bern oder Zürich (Entscheid durch das Amt für Berufsbildung)

 

FaBe – Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung – Dual verkürzt 

OdA Soziales Bern oder Zürich (Entscheid durch das Amt für Berufsbildung)

 

FaBe – Generalistisch Variante – Dual verkürzt 

Auf Anfrage

 


Grundsätzlich gilt, dass eine Person, die die Berufsfachschule ausserhalb des Kantons besucht, ebenso die üK’s im selben Kanton besucht, um Terminkonflikte zu vermeiden. Andererseits kann es vorkommen, dass bestimmte üK’s im Kanton Freiburg nicht organisiert werden können, obwohl die Person den beruflichen Unterricht an der Berufsfachschule Soziales – Gesundheit in Posieux besucht. Die Anmeldung für die üK’s ausserhalb des Kantons erfolgt über das Sekretariat der Berufsfachschule in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungsamt und der OrTra Gesundheit-Soziales Freiburg.

Die ük's bei der OrTra Gesundheit-Soziales Freiburg

Die von der OrTra organisierten üK’s finden hauptsächlich am Standort Rue de Rome 2-3 in Freiburg statt, obwohl einige Kurse verlegt werden können (an Orte, die für die Aktivität spezifisch sind, Besichtigungen usw.). Bei den geplanten Kursen ist jeweils der Ort des Kurses in OdAOrg angegeben.

Die üK -Unterrichtseinheiten werden in vollen Stunden (60 Minuten) gezählt. Die Kurse haben feste Zeiten 08.00-12.00 Uhr und 13.00-17U.00 Uhr, mit einer integrierten Pause von 30 Minuten pro Halbtag.

Für die Verwaltung ihrer Aktivitäten und insbesondere für die üK’s hat sich die OrTra mit dem Informatiktool OdAOrg ausgestattet. OdAOrg ist eine speziell auf die Dienstleistungen des Freiburger OrTra ausgerichtete Plattform, die den Personen in Ausbildung und dem Betriebspersonal im Lehrbetrieb ermöglicht, Informationen über ihr individuelles überbetriebliches Kursprogramm zu erhalten. Ausserdem können die üK-Referent-innen hier Informationen über ihr Mandat abrufen. Für jeden Benutzertyp ist eine Bedienungsanleitung auf der Homepage der Plattform verfügbar.

Der Zugang ist individuell und persönlich, ebenso wie die Informationen, die dem/der Benutzer-in zur Verfügung gestellt werden. Er/Sie können sich über www.ortrafr.ch oder über den untenstehenden Link anmelden. 

Für die Gesuche von neuen individuellen Zugänge, bitten wir das nebenstehende Formular auszufüllen und dem Sekretariat per Mail an  zu schicken.

Jeder neuen lernenden Person / Berufsbildner-in, der/die vom Berufsbildungsamt aufgrund des Lehrvertrags bei der OrTra angemeldet wird, erhält automatisch und rechtzeitig die Zugangsdaten per Post.


Die Qualitätskontrolle -und Entwicklung der Kurse werden durch verschiedene Mittel sichergestellt:

- gelegentliche Besuche durch ein Mitglied der pädagogischen Kommission

- Stichprobenartig online Bewertungen durch die Lernenden und die üK-Referent-innen selbst über OdAOrg

- direktes Feedback und per Post/E-Mail, Box für Verbesserungsvorschläge

- Erstellen der QualüK - der Qualitätskarte der üK’s - für die kantonale Aufsichtsbehörde (Leistungsauftrag)

 
 

                                                         Zugang zur Plattform OdAOrg

üK für Kandidat-inn-en Artikel 32 BBV oder Validierung von Bildungsleistungen (VAE)

Während Lernende mit einem dualen oder verkürzten Ausbildungsvertrag verpflichtet sind, alle üK’s zu absolvieren, freut sich die OrTra, je nach ihren Möglichkeiten über Kandidat-inn-en, die nach Artikel 32 BBV zugelassen sind und üK’s zur Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren absolvieren möchten, oder über Kandidat-inn-en, die im Rahmen ihres Validierungsverfahren eine oder mehrere zusätzliche praktische Kurse absolvieren müssen.

Sobald das Amt für Berufsbildung eine Person zum Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 BBV zugelassen oder ein Teilergebnis der Validierung mitgeteilt hat, wird die OrTra informiert und sendet dem Kandidaten ein Anmeldeformular für die verfügbaren (Artikel 32 BBV) oder erforderlichen (VAE) üK’s.

Sobald dem Sekretariat die Anmeldung vorliegt, wird ein individuelles Programm für das kommende Schuljahr im OdAOrg veröffentlicht - bei neuen Benutzern werden die Zugangsdaten gleich mitgeteilt.

Die Rechnungsstellung für die üK’s, für die sich die Person angemeldet hat, erfolgt im September für das ganze Schuljahr. Die Gebühr beträgt CHF 158 pro Tag. Die Anmeldung ist definitiv und es werden nur Abzenzen gutgeschrieben, für welche ein Arztzeugnis vorliegt. Ansonsten sind die in Rechnung gestellten Kurse fällig!

Beim Validierungsverfahren erhalten die Teilnehmer-innen automatisch für jedes besuchte Modul eine Bestätigung, dass sie beim Amt für Berufsbildung einreichen können, um die Qualifikation zu erhalten.

Für die "Art. 32 BBV " und "VAE" Kandidat-inn-en gilt das nebenstehende üK-Reglement. 

Wenn Sie weitere Fragen zum Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 BBV oder zur Validierung von Bildungsleistungen haben, informieren Sie sich bitte auf der Seite Bildungs - und/oder - Qualifikationstypen. Das OrTra-Sekretariat kann Ihnen auch per E-Mail oder per Telefon 026 321 43 65 Auskunft erteilen.

üK-Referenten-innen

Alle üK-Referent-innen von der OrTra sind qualifizierte Fachpersonen auf dem Gebiet, in welchem sie unterrichten.

Sie werden über ein individuelles Mandat oder durch einen spezialisierten Betrieb angestellt. Im Prinzip werden sie von ihren Fachkolleg-innen-en empfohlen und ihre Anstellung wird von der pädagogischen Kommission begutachtet.

Je nach Anzahl Unterrichtsstunden verfügen sie auch über spezifisch pädagogische Kompetenzen im Bereich der Berufsbildung.

Die Liste der üK-Referent-inn-en für das aktuelle Schuljahr können Sie nebenstehend konsultieren.

 

Ortra Santé-social Fribourg Zone industrielle Le Vivier 15 1690 Villaz-St-Pierre 026 321 43 65

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