üK – Überbetriebliche Kurse FaBe
Die überbetrieblichen Kurse (üK) ergänzen die Ausbildung mit der praktischen Erfahrung im Betrieb.
Allgemein
Die üK’s
haben den doppelten Vorteil, dass sie den Lernenden helfen, ihre eigene
praktische Arbeit zu überdenken, und dass sie Begegnungen zwischen den
Lernenden aus verschiedenen Lehrbetrieben fördern, was dazu beiträgt, die
Horizonte der einzelnen Bereiche zu erweitern, zu vertiefen und zu festigen.
Die Anzahl der üK-Tage ist in der Berufsbildungsverordnung des jeweiligen Berufes festgelegt. Die Kurse sind obligatorisch und ihre Teilnahme ist für den Lehrbetrieb kostenpflichtig. Der/Die Lernende-r muss keine Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an den üK tragen, ausser er begeht einen Fehler (z.B. Vergessen der Arbeitsbluse). Nebenstehend finden Sie eine Übersicht über das FaBe üK-Programm für Personen, die im Herbst 2021 ihre Duale Ausbildung beginnen.
Das
üK-Programm der FaBe ist auf die Website von SavoirSocial nach Fachrichtung detailliert. Im OdAOrg-Profil wird die Kursplanung für jede Person
in Ausbildung spezifisch angepasst, siehe unten.
Ausbildungsort
für die üK (es sei denn, eine Ausnahme wird vom Amt für Berufsbildung genehmigt,
besonders wenn den berufskundlichen Unterricht ausserkantonal stattfindet
oder/und im Fall einer Ausbildung mit integrierte Berufsmaturität) :
FaBe – Fachrichtung Kinder - Dual Standard
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OrTra Gesundheit und Soziales
Freiburg
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FaBe –
Fachrichtung Menschen im Alter - Dual Standard
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OdA Soziales Bern oder Zürich
(Entscheid durch das Amt für Berufsbildung)
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FaBe –
Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung– Dual Standard
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OdA Soziales Bern oder Zürich
(Entscheid durch das Amt für Berufsbildung)
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FaBe – Generalistische Variante –
Dual Standard
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Auf Anfrage
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FaBe – Fachrichtung Kinder – Dual verkürzt
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OdA Soziales Bern
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FaBe – Fachrichtung Menschen im Alter - Dual verkürzt
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OdA Soziales Bern oder Zürich
(Entscheid durch das Amt für Berufsbildung)
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FaBe – Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung – Dual verkürzt
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OdA Soziales Bern oder Zürich
(Entscheid durch das Amt für Berufsbildung)
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FaBe – Generalistisch Variante –
Dual verkürzt
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Auf Anfrage
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Grundsätzlich
gilt, dass eine Person, die die Berufsfachschule ausserhalb des Kantons
besucht, ebenso die üK’s im selben Kanton besucht, um Terminkonflikte zu
vermeiden. Andererseits kann es vorkommen, dass bestimmte üK’s im Kanton
Freiburg nicht organisiert werden können, obwohl die Person den beruflichen
Unterricht an der Berufsfachschule Soziales – Gesundheit in Posieux besucht.
Die Anmeldung für die üK’s ausserhalb des Kantons erfolgt über das Sekretariat
der Berufsfachschule in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungsamt und der OrTra
Gesundheit-Soziales Freiburg.
Die ük's bei der OrTra Gesundheit-Soziales Freiburg
Die von der
OrTra organisierten üK’s finden hauptsächlich am Standort Rue de Rome 2-3 in
Freiburg statt, obwohl einige Kurse verlegt werden können (an Orte, die für die
Aktivität spezifisch sind, Besichtigungen usw.). Bei den geplanten Kursen ist
jeweils der Ort des Kurses in OdAOrg angegeben.
Die üK
-Unterrichtseinheiten werden in vollen Stunden (60 Minuten) gezählt. Die Kurse
haben feste Zeiten 08.00-12.00 Uhr und 13.00-17U.00 Uhr, mit einer integrierten
Pause von 30 Minuten pro Halbtag.
Für die
Verwaltung ihrer Aktivitäten und insbesondere für die üK’s hat sich die OrTra
mit dem Informatiktool OdAOrg ausgestattet. OdAOrg ist eine speziell auf die
Dienstleistungen des Freiburger OrTra ausgerichtete Plattform, die den Personen
in Ausbildung und dem Betriebspersonal im Lehrbetrieb ermöglicht, Informationen
über ihr individuelles überbetriebliches Kursprogramm zu erhalten. Ausserdem
können die üK-Referent-innen hier Informationen über ihr Mandat abrufen. Für
jeden Benutzertyp ist eine Bedienungsanleitung auf der Homepage der Plattform
verfügbar.
Der Zugang ist individuell und persönlich, ebenso wie die Informationen, die dem/der Benutzer-in zur Verfügung gestellt werden. Er/Sie können sich über www.ortrafr.ch oder über den untenstehenden Link anmelden.
Für die Gesuche von neuen individuellen Zugänge, bitten wir das nebenstehende Formular auszufüllen und dem Sekretariat per Mail an zu schicken.
Jeder
neuen lernenden Person / Berufsbildner-in, der/die vom Berufsbildungsamt aufgrund
des Lehrvertrags bei der OrTra angemeldet wird, erhält automatisch und
rechtzeitig die Zugangsdaten per Post.
Die Qualitätskontrolle -und Entwicklung der Kurse werden durch
verschiedene Mittel sichergestellt:
- gelegentliche
Besuche durch ein Mitglied der pädagogischen Kommission
- Stichprobenartig online Bewertungen durch
die Lernenden und die üK-Referent-innen selbst über OdAOrg
- direktes Feedback und per Post/E-Mail, Box
für Verbesserungsvorschläge
- Erstellen der QualüK - der Qualitätskarte der
üK’s - für die kantonale Aufsichtsbehörde (Leistungsauftrag)
üK für Kandidat-inn-en Artikel 32 BBV oder Validierung von Bildungsleistungen (VAE)
Während Lernende mit einem dualen oder
verkürzten Ausbildungsvertrag verpflichtet sind, alle üK’s zu absolvieren,
freut sich die OrTra, je nach ihren Möglichkeiten über Kandidat-inn-en, die nach
Artikel 32 BBV zugelassen sind und üK’s zur Vorbereitung auf das
Qualifikationsverfahren absolvieren möchten, oder über Kandidat-inn-en, die im
Rahmen ihres Validierungsverfahren eine oder mehrere zusätzliche praktische Kurse
absolvieren müssen.
Sobald das Amt für Berufsbildung eine Person
zum Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 BBV zugelassen oder ein
Teilergebnis der Validierung mitgeteilt hat, wird die OrTra informiert und
sendet dem Kandidaten ein Anmeldeformular für die verfügbaren (Artikel 32 BBV)
oder erforderlichen (VAE) üK’s.
Sobald dem Sekretariat
die Anmeldung vorliegt, wird ein individuelles Programm für das kommende
Schuljahr im OdAOrg veröffentlicht - bei neuen Benutzern werden die
Zugangsdaten gleich mitgeteilt.
Die Rechnungsstellung
für die üK’s, für die sich die Person angemeldet hat, erfolgt im September für das ganze Schuljahr. Die Gebühr beträgt CHF 158 pro Tag. Die
Anmeldung ist definitiv und es werden nur Abzenzen gutgeschrieben, für welche ein Arztzeugnis vorliegt. Ansonsten sind die in Rechnung gestellten Kurse fällig!
Beim
Validierungsverfahren erhalten die Teilnehmer-innen automatisch für jedes
besuchte Modul eine Bestätigung, dass sie beim Amt für Berufsbildung einreichen
können, um die Qualifikation zu erhalten.
Für die "Art. 32 BBV " und "VAE"
Kandidat-inn-en gilt das nebenstehende üK-Reglement.
Wenn Sie weitere
Fragen zum Qualifikationsverfahren nach Artikel 32 BBV oder zur Validierung
von Bildungsleistungen haben, informieren Sie sich bitte auf der Seite Bildungs
- und/oder - Qualifikationstypen. Das
OrTra-Sekretariat kann Ihnen auch per E-Mail oder per Telefon 026 321 43 65 Auskunft erteilen.
üK-Referenten-innen
Alle üK-Referent-innen von der OrTra sind
qualifizierte Fachpersonen auf dem Gebiet, in welchem sie unterrichten.
Sie werden über ein individuelles Mandat oder
durch einen spezialisierten Betrieb angestellt. Im Prinzip werden sie von ihren
Fachkolleg-innen-en empfohlen und ihre Anstellung wird von der pädagogischen Kommission
begutachtet.
Je nach Anzahl Unterrichtsstunden verfügen
sie auch über spezifisch pädagogische Kompetenzen im Bereich der Berufsbildung.
Die Liste der üK-Referent-inn-en für das
aktuelle Schuljahr können Sie nebenstehend konsultieren.